AKTUELLE INFO IN SACHEN OBLIGATORISCHEN SACHKUNDEKURS
Viele Gemeinden haben alle Hundehalter aufgefordert, die Ausbildung mit ihren Hunden bis 30. September nachzuweisen. Dabei ist dass das Übernahmedatum des Hundes gemäss Tierschutzverordnung entscheidend ist. Ab Übernahmedatum hat man 1 Jahr Zeit, die praktische Ausbidung anzugehen - die Theorie sollte vor Kauf getätigt werden (Theorie nur Ersthundehaltende pflichtig).
Den Theorieteil müssen nur diejenigen besuchen, welche bisher nachweislich noch keinen Hund ihr Eigen nennen durften. Alle Andern dürfen, müssen aber nicht.
Den praktischen Teil der Ausbildung zum Sachkundenachweis müssen alle machen, die einen neuen Hund ins Haus holten und diesen ihr Eigen nennen...respektive, den Hund auf ihren Namen bei ANIS angemeldet haben.
Der Theorieteil sollte VOR dem Kauf des Hundes gemacht werden. Es empfiehlt sich also, sich frühzeitig zu informieren, wo und wann ein solcher Kurs stattfindet.
Grundsätzlich die Person, welche hauptsächlich oder die meiste Zeit mit dem Hund zusammen ist, allerdings ebenso die Person, auf welche der Hund bei ANIS gemeldet ist. Ist der Hund bei ANIS auf mehrere Namen registriert, müssen alle die Personen die Ausbildung einzeln mit dem Hund machen. Dies ist eine rechtliche Angelegenheit, es geht dabei um die Verantwortlichkeit des Hundes aus rechticher Sicht.
Um die Ausbildung inklusive die Bestätigung zum Sachkundenachweis machen zu können, muss ein Halter mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere Teilnehmer werden auch ausgebildet, können aber keinen offiziellen Sachkundenachweis erwerben.
Grundsätzlich ist kein Alter gesetzlich vorgeschrieben. Wir in der Hundeführschule alpha sind aber der Ansicht, dass das es vor dem Alter von 6 Monaten keinen grossen Sinn macht. Dies hat mit dem Ausbildungkonzept und auch der möglichen Überforderung des jungen Hundes zu tun.
Nein, es iwird KEINE Prüfung von gesetzlicher Seite verlangt, weder im Theorieteil noch im praktischen Teil. Allerdings müssen die obligaten Stunden alle besucht werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Sachkundenachweis nicht ausgehändigt. Dies sind bei der Theorie und Praxis nach Tierschutzverordnung je mindestens 4 Stunden. In den Kursen nach Certodog sind dies allerdings 6 Stunden (Theorie) und 5 Stunden (Praxis).
Ja klar. Für den Partner kann aber kein Sachkundenachweis erstellt werden, es sei denn es sind beide zahlende Halter und wechseln den Hund ab in der gleichen Stunde, so dass auch der Erfolg des gemeinsam Erlernten kontrolliert werden kann.
Ja, wenn die Stunden nicht alle besucht wurden oder unangemessenes Verhalten den Betrieb stört. Wir behalten uns auch das Recht vor, ein Teilnehmer vom Kurs zu entbinden, wenn kein Lernerfolg bis zur 3. Lektione nachweislich wegen nicht Übens beobachtet wird.
Weiter Fragen, welche bei uns eingehen, werden hier laufen publiziert....
Habt ihr noch eine Frage, welche euch zu diesem Thema beschäftigt? Schreibt uns: p.sohn@bluewin.ch