Der Hundeführschein hat mit dem obligatorischen Sachkundekurs nichts zu tun. Der Hundeführschein ist eine unabgängige Prüfung für Hundehaltende, welche ihr Wissen und die Handhabung ihres Hundes überprüfen möchten.
Der Hundeführschein ist eine freiwillige Prüfung.
Anmelden könnt ihr euch mit dem Formular in der Rubrik HUNDEFÜHRSCHEIN.
Die Fragen findet ihr hier... Die Theorieprüfung ist 5 Jahre nach Bestehen gültig. Die praktische Prüfungsanforderungen findet hier...
Einen Kurs, welcher euch den Weg zum Hundeführschein aufzeigen kann, findet ihr hier, auf dieser Seite...
In einer Zusammenarbeit der unabhängigen Hundeschulen in der Region Basel (UHS-NORDWESTSCHWEIZ) ensteht der erste offizielle Hundeführschein der Region.
Der Hundeführschein kann seit Oktober 2006 angegangen werden.
Gestützt auf den Erfahrungen unserer Nachbarländer aus Deutschland und Oesterreich entstand die Idee vor ca. 2 Jahren. Diese wurde nun in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Hundeschulen Ammel, Triple-s, Fit For Fun, Nugget's, Schmied und IG-Familienhund in die Praxis umgesetzt.
Das Konzept wird von den kantonalen Veterinärämter ebenso begrüsst, wie von vielen Hundehaltern der Region, welche unter Beweis stellen wollen, dass sie mit ihrem Hund richtig umgehen können.
Richtig umgehen heisst, den Hund gut führen, artgerecht halten und erziehen, in der Öffentlichkeit richtig reagieren sowie den Hund kontrollieren können.
WEITER INFO'S findet ihr dem Anmelde-Formular!
Unser Hundeführschein basiert auf 3 Prüfungseinheiten.
Teil 1
Die Theorieprüfung
Die Theorieprüfung muss als erstes abgelegt und bestanden werden. Hundebesitzer, welche bereits einen Hund Ihr Eigen nennen, müssen keine Theoriestunde in einer der Hundeschulen besuchen. Eine Zulassung zur Prüfung ist also ohne Pflichtkurs möglich. Neuhundehalter müssen allerdings erst einen Theoriekurs besuchen und diesen auch vorweisen können, um an die Prüfung zugelassen zu werden (siehe auch die neue Hundeverordnung, welche zur Zeit in der Vernehmlassung ist).
Teil 2
Praktische Prüfung A
Die praktische Prüfung A besteht darin, zu beweisen, dass der Hund kontrollierbar ist. Abrufen unter Ablenkung, Sitz, Platz, Leinenführigkeit, Personen- und Hundebegegnung, Chipkontrolle, etc.
Teil 3
Praktische Prüfung B
In der praktischen Prüfung B gilt es zu beweisen, dass der Hund auch im Alltag kontrollierbar ist. Dieser Teil der Prüfung ist in einer der folgenden Städte wählbar: - Liestal - Rheinfelden - Reinach (geplant) - Basel/Birsfelden (geplant) In einem 45 minütigen Spaziergang wird unter anderem von einem Experten geprüft, ob der Hund in der Öffentlichkeit richtig geführt wird.
Hundesteuererlass im Prüfungsjahr
Mit dem erworbenen Hundeführschein wird in verschieden Gemeinden im Prüfungsjahr die Hundesteuer erlassen.
Eine Liste dieser Gemeinden besteht zur Zeit noch nicht, wir werden diese aber veröffentlichen, sobald wir sie wissen. Meldet es uns, wenn ihr diese Erfahrung machen konntet.
Zur Zeit sind folgende Gemeinden dazu bereit (gem.Hundeverordnung der Gemeinden): - Liestal - Bubendorf - Basel-Stadt - ?
Es ist Sache der Gemeinde, eine solche Motivation zu erlassen. Die Kantonsstellen (Vet-Ämter) würden ein solches Entgegenkommen der Gemeinden auch begrüssen.
Weiter Informationen und Bilder der ersten Prüfung folgen auf diesen Seiten.
Die folgenden Hundeschulen nehmen ab sofort ebenfalls Anmeldungen zum Hundeführschein entgegen: