(Abkürzungen PE = Prüfungsexperte, HF = Hundeführer)
Dieser Teil besteht aus einem ca. 30 minütigen Test auf einem eingezäunten Gelände. Dieser Teil der Prüfung soll als Vorabklärung dienen und aufzeigen, ob Halter und Hund in der Lage sind, den Hund in der Öffentlichkeit zu führen und zu kontrollieren.

EINSATZ VON FUTTERHILFEN
Der Einsatz von Futter ist zur Bestätigung nach einer gut ausgeführten Übung erlaubt. Der Hund darf aber nicht mit Futter und ähnlichen Hilfsmitteln geführt werden.

Übermässiger Einsatz von diesen Hilfsmitteln führt sofort zu einer Bewertung „Ungenügend“ in diesem Prüfungsabschnitt.

Wird mit einem Futterbeutel, oder einem ähnlichem Hilfsmittel gearbeitet, ist das nur ohne Futterinhalt erlaubt.

GEPRÜFTE ABSCHNITTE IN DER PRÜFUNG A

1.       Begrüssung
2.       Sitz
3.       Platz
4.       Leinenführigkeit
5.       Ablegen des Hundes
6.       Abrufen/Begegnungen unter Ablenkung
7.       Abbruchkommando
8.       Ausnehmen eines Gegenstandes

Als Abschluss findet ein kurzes Bewertungsgespräch mit dem Teilnehmer statt. Die Teilnehmer erfahren vor Ort, ob sie diesen Teil der Prüfung bestanden haben und zur Prüfung B zugelassen werden.

1.   BEGRÜSSUNG

1.1. Der Hund wird in ca. 5 Meter Entfernung angebunden.       
Die Wahl des Ortes, wo der Hund angebunden werden soll, ist dem Teilnehmer überlassen. Der Ort soll stabil und sicher   sein. Überprüfen der Daten (Ausweis, Theorienachweis, Impfausweis, etc.) Dem Teilnehmer werden Prüfungsablauf und Prüfungsregeln erklärt.

1.2.Begrüssung eines fremden Menschen
Der Hund wird geholt und zur Begrüssung einer helfenden Person heran geführt, welche per Handschlag begrüsst werden muss.

1.3.  Chipkontrolle
Der PE geht zum Hund und kontrolliert mit einem Lesegerät den Chip des Hundes. Anschliessend trägt er die Nummer in das Prüfungsdokument ein.

1.4.  Berührung des Hundes durch den HF
Der HF soll seinen Hund an folgenden Stellen berühren: Kopf, Nacken, Rücken, Rute. Anschliessend soll er mit leichtem Druck, mit beiden Händen, den Fang des Hundes zuhalten.

1.5.  Maulkorbtoleranz
Der HF soll seinem Hund einen Maulkorb anziehen, ohne   dass dieser grössere Stressanzeichen zeigt.

2.   SITZ
Der Hund soll sich auf ein Sicht- und/oder Hörzeichen hinsetzen und bleiben, bis der HF das Kommando auflöst.

3.   PLATZ
Der Hund soll sich auf ein Sicht- und/oder Hörzeichen hinlegen und bleiben, bis der HF das Kommando auflöst.

4.   LEINENFÜHRIGKEIT

4.1.  Führigkeit an der Leine
Der Hund hat an der Seite des HF eine Distanz von min. 20 Meter an lockerer Leine zu gehen. Weg vom PE in normalem Schritt und hin zum PE im lockeren Laufschritt.

4.2.  Ablenkung an der Leine
Der Helfer joggt von hinten, neben dem Hund und HF vorbei, umläuft das Team und rennt wieder weg.

4.3.  Babygeschrei
Der HF geht mit seinem Hund an einem Kinderwagen mit schreiender Babypuppe vorbei. Die Distanz zum Kinderwagen soll Trottoirähnlich (ca. 1.5 Meter) sein.  Die Breite wird für den HF gut sichtbar auf den Boden gezeichnet.

5.   ABLEGEN 
Der HF kommandiert seinen Hund ins Sitz oder Platz und geht für 1 Minute mindestens 2 Meter vom Hund weg.  

6.   ABRUFEN UNTER ABLENKUNG

6.1.  Ablenkung mit Spielgegenstand/ Ball.          
Der HF soll seinen Hund aus einer Distanz von ca. 20 Meter unter Ablenkung abrufen. Kann der Hund auf diese Distanz nicht alleine bleiben, wird er mit einer Hilfsleine vom Helfer aus sicherer Distanz gehalten.

6.2.  Ablenkung mit Futter/Knistergeräusch.          

Der HF soll seinen Hund aus einer Distanz von ca. 20 Meter unter Ablenkung abrufen. Kann der Hund auf diese Distanz nicht alleine bleiben, wird er mit einer Hilfsleine vom Helfer aus sicherer Distanz gehalten.

6.3.  Begegnung mit einem anderen Hund.
Der HF kreuzt, mit seinem an der Leine geführten Hund, einen ihm unbekannten, fremden Hund. 

Die Distanz zum fremden Hund soll dabei maximal 3 Meter betragen. 

Das Geschlecht des Einsatzhundes ist freigestellt und wird durch die PE vor der Prüfung bestimmt. Je nach Dauer der   Prüfung werden 2-3 verschieden Hunde eingesetzt. Sie werden per Los vom PE den HF zugeteilt.

6.4.  Abrufen in Anwesenheit eines fremden Hundes
Der HF läuft mit seinem abgeleinten Hund auf einen an der Leine geführten Hund zu. 

Dabei darf der Hund max. 10 Meter in die Nähe des fremden Hundes heran gelassen werden. Erreicht der Hund diese Distanz, soll er abgerufen werden und unverzüglich nach dem Abrufkommando, ohne Kontaktaufnahme zum fremden Hund, mit seinem HF an den Ausgangspunkt zurück gehen. 

Beide Hunde tragen während der ganzen Phase des         Prüfungsabschnittes    6.4. einen Maulkorb!    

7.   ABBRUCHKOMMANDO
Der PE stellt Futter vor den Hund. Der Hund soll nichts fressen. Der HF soll hierbei ein Abbruchkommando geben.

8.   AUSNEHMEN EINES GEGENSTANDES
Der HF soll seinem Hund einen Gegenstand in den Fang    geben und diesen anschliessend wieder entnehmen können.       

Der HF hat die Wahl zwischen:
        a)     Spielgegenstand
        b)     Kauknochen

9.   BEWERTUNGSGESPRÄCH
Zum Abschluss dieses Prüfungsabschnittes wird dem HF das Resultat der Prüfung bekannt gegeben.

Dabei werden folgende Bewertungsnoten gem. Definition verteilt: GUT – GENÜGEND - UNGENÜGEND

Nebst dem Abschlussresultat wird dem HF eine kurze, mündliche Bewertungskritik vom PE vermittelt.

Der HF soll so auf mögliche Schwachstellen hingewiesen werden.

10. KRITERIEN ZUM BESTEHEN DER PPA
Um die PPA bestehen zu können, darf nur eine Bewertung der folgenden Aufgaben 1, 2, 3, 4, 5 und 8 mit UNGENÜGEND ausfallen. 

Die Prüfungsabschnitte 6 und 7 müssen mindestens mit GENÜGEND bewertet werden. 

Muss bei einer dieser Abschnitte eine Bewertung UNGENÜGEND  vermerkt, gilt die Prüfung A (PPA) als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Die Prüfung kann in einem solchen Fall noch bis zum Ende ausgeführt werden.

Prüfungsdauer: 30 Minuten


Dieser Testteil besteht aus einem ca. 60 minütigen Spaziergang an den jeweiligen Prüfungsorten. Der Weg ist jedem Prüfungs-Experten (PE) frei gestellt, die Hundeführer (HF) müssen aber unbedingt in folgenden Punkten/Situationen geprüft werden:

Bemerkung zum Einsatz von Futterhilfen:

Der Einsatz von Futter ist zur Bestätigung nach einer gut ausgeführten Übung erlaubt. Der Hund darf aber nicht mit Futter und ähnlichen Hilfsmitteln geführt werden. 

Übermässiger Einsatz von diesen Hilfsmitteln führt sofort zu einer Bewertung „Ungenügend“ in diesem Prüfungsabschnitt.

Wird mit einem Futterbeutel, oder einem ähnlichem Hilfsmittel gearbeitet, ist das nur ohne Futterinhalt erlaubt.

Die PPB kann mit bis zu 4 Hundeführern abgenommen werden. Es sind jeweils 2 Experten vor Ort, welche je zur Hälfte die Kandidaten prüfen.

Geprüfte Abschnitte in der Prüfung B

1.     Begrüssung
2.     Allgemeine Beurteilung / Führigkeit in der Stadt
3.     Strasse und Verkehr
4.     Handling (Treppe)
5.     Handling ungewöhnliche Situation
6.     Parkbank / Restaurant
7.     Abschluss und Bewertung

Als Abschluss findet ein kurzes Bewertungsgespräch mit dem Teilnehmer statt.
Es werden bei jeder Prüfung vorab 6 Abschnitte festgelegt, bei denen die Hundeführer einzeln und gezielt überprüft werden.

ABSCHNITTE DER EINZELPRÜFUNGEN

1.   Begrüssung einer fremden Person
2.   Umgang mit dem Hund / Verhalten in der Öffentlichkeit
3.   Strasse und Verkehr
4.   Handling des Hundes bei einer Treppe
5.   Handling des Hundes bei einer ungewöhnlicher Situation
6.   Verhalten im Gartenrestaurant und/oder Parkbank

In den Abschnitten dazwischen, wird ständig das Verhalten von Hund und Halter in alltäglichen, nicht organisierten Situationen innerhalb der vorgegebenen Zeit überprüft.

Dem HF wird dabei lediglich der Weg vorgesagt, welcher zu gehen ist. In diesen Abschnitten können auch Alltagssituationen sporadisch geprüft werden (Bsp. Tauben, welche am Boden herum picken, o.a.).

1. BEGRÜSSUNG
1.1.  Der PE und die Hilfsperson begrüssen den HF. Der Hund soll sich in dieser Situation so verhalten, dass er am PE nicht hoch steht, oder ihn anderweitig bedrängt. Der HF hat alle Unterlagen bei sich, welche er für die Prüfung benötigt. Ebenso mindestens diese Utensilien:
- Leine und Halsband
- 1-2 Robidog-Säckli
- Auf Nachfrage des PE müsste er von einer Notfallnummer Kenntnis haben (Tierarzt, 144, oder eine andere SOS-Nummer)

1.2.  Dem HF wird der Ablauf der Prüfung erklärt und er wird vom PE auf seine eigene Verantwortung und die möglichen Risiken während der Prüfung aufmerksam gemacht.

2.   ALLGEMEINE BEURTEILUNG / FÜHRIGKEIT IN DER STADT
2.1.  Führigkeit, Verhalten gegenüber Passanten und anderen Hunden sowie dem Innenstadtverkehr in einer Einkaufsstrasse sollen überprüft werden. Hier wird auf Handling des Hundes, sowie auf die Rücksichtnahme gegenüber Passanten geachtet.
Der Hund ist an lockerer Leine an Passanten vorbei zu führen, wobei der Hund möglichst keinen unerwünschten Kontakt mit Passanten aufnehmen soll.

Dies wird bei den Verschiebungen zu den verschiedenen Abschnitten laufend von den Experten überprüft, wobei das Verhalten des Hundes, sowie das Verhalten des Hundeführers beurteilt werden.

Der PE kann nebst den Vorgaben den Verlauf der Prüfung selber bestimmen und zufällige Situationen mit einbeziehen.

Er kann verschiedene Schlüsselstellen festlegen und bewerten. Der HF und dessen Hund sollen dabei nicht übermässig überfordert werden und die Aufgaben sollen den Umständen angepasst sein.

3.   STRASSE UND VERKEHR
3.1.  Der Hund soll sich im Verkehr möglichst neutral und kontrolliert verhalten. Die Sicherheit der Passanten und der Ablauf im Verkehr sollten nicht durch einen unkontrollierten Hund gestört werden.

Bei einem, für diese Agglomeration normal belebten Strassenabschnitt von mindestens 50 Metern, soll der Hund an der, von der Strasse abgewandten Seite, möglichst nahe am Bein des HF geführt werden. 

Bei Kontakten mit fremden Menschen, soll der HF den Hund ebenfalls an der von den Menschen abgewandten Seite führen, wobei zusätzlich auf den Verkehr zu achten ist, d.h. unter Umständen muss der HF kurz anhalten um die Fussgänger passieren lassen. 

3.2.  An den Fussgängerstreifen hat sich der Hund neben den HF zu setzen oder zu stellen um anschliessend, auf ein bestimmtes Kommando, gemeinsam die Strasse zu überqueren. Der Hund soll dabei weder Passanten belästigen noch den Verkehr behindern.

4.   HANDLING (TREPPE)
4.1.  Die Treppe ist ein nicht ganz ungefährliches Hindernis. Zieht der Hund zu stark, kann dies zu Unfällen führen.
Wenn der HF den Hund in einer solchen Situation loslassen muss, könnte der Hund auch unkontrolliert davonlaufen und so einen Unfall verursachen.
Kontrolliert wird, wie der HF seinen Hund eine Treppe hoch und wieder hinunter führt.
Bewertet werden dabei die Sicherheit des HF im Umgang mit fremden Passanten und im Umfeld am Ende der Treppe (Gefahren durch Strasse oder ähnliches).
Am Ende der Treppe soll der Hund durch ein Kommando, eine wartende Position einnehmen.

5.   HANDLING IN EINER UNGEWÖHNLICHEN SITUATION
5.1.  Eine vom PE bestimmte Situation soll angegangen werden. (Bsp. einen Gitterrost, welcher der Hund mit allen vier Pfoten betreten soll). In dieser Überprüfung soll das Handling und der Umgang des HF mit dem Hund überprüft werden.
Der HF muss sich auch in einem solchen Fall zu helfen wissen und richtig reagieren. Vor allem, wenn der Hund Unsicherheiten zeigt oder die Aufgabe verweigert.

6.   PARKBANK / GARTENRESTAURANT UND  FREMDE
6.1.  Der HF soll den Hund in der Öffentlichkeit auch unter Ablenkung kontrollieren können. Vor allem soll er auch in unverhofften Situationen richtig reagieren.

In einer Parkanlage oder in einem Gartenrestaurant soll sich der HF auf eine Parkbank/Tisch setzen und den Hund neben sich platzieren.

Der PE oder die Hilfsperson setzt sich anschliessend am anderen Ende von Bank/Tisch neben das Team.

Er nimmt einen Papierbeutel hervor und raschelt damit so, als ob er sein Pausen-Brot herausnehmen wolle, oder lässt in der Nähe des Hundes einen Gegenstand/Futter auf den Boden fallen.
Auf das Zeichen des PE, soll sich der HF mit seinem Hund von Bank/Tisch wegbewegen.

7.   ABSCHLUSS UND BEWERTUNG
Der PE soll dem HF nach der Prüfung das Ergebnis des Testes mitteilen. Er soll hauptsächlich auf die Probleme, welche während der Prüfung sichtbar waren, hinweisen. 

Der HF erfährt vom PE nach kurzer Absprache mit dem Helfer vor Ort, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.

Prüfungsdauer: 45 Minuten

Wird diese Prüfung auch bestanden, erhält der Prüfling seinen Hundeführschein RB06.

 
   
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